NEIN zum Gestaltungsplan Seezelg II


Unsere Ziele:

Wir setzen uns dafür ein, das Gebiet Seezelg in seiner jetzigen Form zu erhalten und nicht durch Mammutbauten zu verunstalten. Dafür möchten wir interessierte Kreuzlinger*innen über das Bauvorhaben der Seeleben AG/REKA und der Stadt Kreuzlingen sowie über die damit einhergehende neue Rahmennutzungsplanung (neues Baureglement und neuer Zonenplan) informieren.

Vernehmlassung Rahmennutzungsplanung Juni 2019

Beim Bauamt gingen 63 Einsprachen dagegen ein. U.W. hat bis heute niemand einen anfechtbaren Entscheid über diese Einsprache erhalten.

In der Folge sind zwei neue Gestaltungspläne aufgelegt worden. Weder die Einsprachen im ersten Auflageverfahren noch die Einsprachen im zweiten Auflageverfahren wurden bis jetzt beurteilt. Ohne unsere Einsprachen gegen diese Gestaltungspläne wären diese in Rechtskraft erwachsen.

Absolute Ignoranz der Einsprecher von Seiten Behörde!

Die wirtschaftliche Tragbarkeit dieses Vorhabens darf angezweifelt werden – eine Belegung mit REKA-Feriengästen ist nur in den Sommermonaten April bis Oktober wahrscheinlich. Diese liegt nicht in unserer Verantwortung, wirft aber die Frage auf, was passiert, wenn REKA eines Tages aussteigt. Gemäss gültigem Zonenplan dürfen im Seezelg nur Bauten für Freizeit und Tourismus errichtet werden. Kann die Seeleben AG in diesem Szenario die vorhandenen Wohnungen vermieten oder selbst Wohneigentum verkaufen? Um dies zu vermeiden, müsste eine allfällige Baubewilligung dies anordnen und mit einer Rückbauklausel versehen werden.

Zweifelt die Bauherrschaft ev. selbst an einer guten Vermietbarkeit während den nebligen Wintermonate? Anlässlich einer Begehung des Baugeländes mit Behörde und Bauherrschaft teilte ein Geschäftsleitungsmitglied der Seeleben AG in diesem Zusammenhang mit, dass genau aus diesem Grund für die Monate ausserhalb der Sommersaison ein Thermal-Schwimmbad geplant sei. Aber wer sucht sich für Wellness-Ferien eine Wohnung zum Selberkochen aus? Wer möchte nicht in edel gestylten Zimmern wohnen und sich an einem kulinarischen Angebot erfreuen? In der Überbauung ist kein Restaurant geplant!

Ferner interessiert natürlich den Steuerzahler, ob und in welchem Umfang Leistungen der öffentlichen Hand, seien es Subventionen oder aber auch Vorausleistungen an die Infrastruktur seitens der Stadt einfliessen werden oder bereits geflossen sind, obwohl das Bauvorhaben noch nicht genehmigt ist. Alleine die Erschliessung wird von der Stadt Kreuzlingen mit CHF 1'199'254.79 berappt. Die Seeleben AG trägt CHF 504‘745.21 der Erschliessungskosten.

ACHTUNG! Die Seeleben AG (UMB) bleibt von Beginn an EIGENTÜMERIN von Grundstück und Gebäudehülle. REKA werden nur die Nutzungsrechte gewährt.

Ein weiteres Beispiel in der Western-Serie:

https://www.hafetschutter.ch/index.php/2020/10/21/wilde-fussballplanung-in-kreuzlingen


Lärm-Gutachten Gestaltungsplan Seezelg II
Lärmrechtliche Anforderungen an die geplanten Anlagen
Lärm-Gutachten.pdf (6.59MB)
Lärm-Gutachten Gestaltungsplan Seezelg II
Lärmrechtliche Anforderungen an die geplanten Anlagen
Lärm-Gutachten.pdf (6.59MB)
Planungsbericht
Planungsbericht.PDF (6.13MB)
Planungsbericht
Planungsbericht.PDF (6.13MB)
Sonderbauvorschriften
Sonderbauvorschriften.pdf (2.55MB)
Sonderbauvorschriften
Sonderbauvorschriften.pdf (2.55MB)


Bild 1: Masstabelle gemäss aktuellem Baugesetz
Bild 2: Masstabelle abgeändert für REKA-Dorf
Bild 3: Beteiligung an Erschliessungskosten durch Stadt Kreuzlingen
Bild 4: Gebiete mit besonderem Planungsbedarf (zum Vergrössern der Bilder bitte anwählen)